Verordnung von 1800 auf Räbker Papier

Dr. Dirk Bode gehört zu den Mühlenfreunden in Wettmar. Seit längerer Zeit steht der Räbker Förderverein mit dem pensionierten Pädagogen in Kontakt, denn Herr Bode verfügt über eine Verordnung von Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, die am 9. Februar 1800 in Braunschweig verabschiedet wurde. 

Was ist das Besondere dieses Befehls? Nun es ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf Papier aus einer der Räbker Mühlen verfasst, denn die Papiermühlen zu Räbke waren allesamt Hoflieferanten beim Herzog und das Räbker Papier zählte bekanntlich zu den besten.

Inhaltlich beschreibt das Dekret, dass die Universität Helmstedt (1576 – 1810) über jeden Studirenden (kein Schreibfehler) ein Zeugnis zu verfassen hat, bei dem es um den Fleiß und das sittliche Betragen während des gesamten Aufenthaltes ging. In der heutigen Zeit bezeichnet man diesen Teil als Arbeits- und Sozialverhalten. 

Herr Dr. Bode war so freundlich und hat dieses Dokument unserem Förderverein übergeben. Es wird passend gerahmt werden und dann einen würdigen Platz im Versammlungsraum finden. 

Gestern erfolgte die Übergabe, denn Herrn Dr. Bode weilte mit seiner Gattin Birgit Bode-Stüring und dem Enkel im Kreis Helmstedt, genauer gesagt im paläon. Natürlich wurden die Gäste nicht entlassen, ohne unsere Wassermühle näher kennengelernt zu haben, denn in Wettmar handelt es sich „nur“ um eine Bockwindmühle.

Lieber Mühlenfreund Dr. Bode, ein aufrichtiges Dankeschön für Ihr Präsent, wir wissen das sehr wohl zu schätzen.